Weiße Löscher in der künftigen Datenbank Google Street-View? Der Bundesdatenschutzbeauftragte macht sich jedenfalls Sorgen um die Möglichkeit der Überwachung durch die Geodaten, die Google in Zukunft ermitteln und bereitstellen will. Zudem war in der bisherigen Rechtsprechung mehrerer Gerichte ausdrücklich eine erlaubnisfreie Fertigung von Fotos und Erfassung der Bilder in Datenbanken nur dort erlaubt, wo ein Gebäude von zugänglichen Wegen und Plätzen eingesehen werden konnte. Ob dies noch für Google Street-View gelten wird? Hier eine Übersicht über einige Entscheidungen und die Position des Bundesdatenschutzbeauftragten P. Schaar.
I. Gebäudefotografien und Haus-Bilddatenbanken
1. VG Karlsruhe: Gebäudedatenbank
Beschluss vom 01.12.1999, Az. 2 K 2911/99 [ JurPC Web-Dok. 80/2001 - Leitsatz (der Redaktion)]
Eine Gebäudedatenbank, bei der die Außenansichten der Wohngebäude von Straßenzügen in größeren Städten fotografisch erfasst und auf...
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LG Köln: Umgehung des Kopierschutzes bei Musik-CDsFrom: jur-blog.de
Post Date: 2008-07-18 21:07:57
LG Köln , Urteil vom 23.11.2005, 28 S 6/05 - [Hintergrund] Diese Entscheidung des LG Köln ist nun vom BGH (Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05) bestätigt worden und der Abmahner erhält tatsächlich seine vollen Anwaltskosten erstattet. Da das Urteil des Bundesgerichtshofs (a. a. O.) noch nicht schriftlich vorliegt, hier eine Passage aus dem urteil des LG Köln : Zumindest nach dieser Passage darf man gespannt sein, ob der BGH hier mit Feingefühl eine Grenze zwisc...
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